der österreichische musikrat

ÖMR – Österreichischer Musikrat
(Harald Huber – Präsident des ÖMR)

Der österreichische Musikrat (ÖMR) ist die Dachorganisation der im Musikbereich tätigen Interessenvertretungen in Österreich. Insgesamt vertritt der ÖMR damit österreichweit die Interessen von mehr als 350.000 Musikschaffenden.

Als Mitglied des Internationalen Musikrates (IMC) orientiert sich der ÖMR an den musikalischen Grundrechten des IMC und an der UNESCO Konvention zur kulturellen Vielfalt. Im Vorstand sind alle Stilfelder der Musik mit Sitz und Stimme vertreten.

Gegenwärtig arbeitet der ÖMR an den folgenden Projekten:

  • Pressekampagne zur qualitativen und quantitativen Absicherung des Musikunterrichts
  • Aufnahme des Wiener Walzers in die Liste des immateriellen Kulturerbes Österreichs
  • Initiierung eines Österreichischen Jazzpreises
  • Schnittpunkt musikalische Ausbildung und Beruf: Verbesserung der sozialen Lage von Musikschaffenden, Praxisnahe Ausbildung für das musikalische Berufsleben
  • Transparenz und Aufstockung von Förderungen aller Musikgenres
  • Urheberrecht und Weiterentwicklung der Speichermedienabgabe
  • Freihandelsabkommen und Kultur, etc.

www.oemr.at

Musikalische Grundrechte

1. Alle Kinder und Erwachsene haben das Recht sich in aller Freiheit musikalisch auszudrücken
2. Alle Kinder und Erwachsene haben das Recht musikali- sche Ausdrucksformen und Fähigkeiten zu erlernen
3. Alle Kinder und Erwachsene haben das Recht auf Zugang zu musikalischen Aktivitäten: zur Teilnahme, zum Hören, zum musikalischen Schaffen und zur Information
Hören, zum musikalischen Schaffen und zur Information
4. Musikschaffende haben das Recht sich als Künstler zu entwickeln und das Recht auf Kommunikation in allen Medien indem ihnen angemessene Einrichtungen zu ihrer Verfügung stehen
5. Musikschaffende haben das Recht auf angemessene Anerkennung und Vergütung für ihre Arbeit.

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