DACH-Erklärung der Musikräte und Forderung nach Risikominimierung bei kulturellen Veranstaltungen

DACH-Erklärung der Musikräte und Forderung nach Risikominimierung bei kulturellen Veranstaltungen

In einer Presseaussendung an politische Vertreter_innen aus Kunst & Kultur sowie an Medienvertreter_innen berichtete der ÖMR heute über das Treffen der Musikräte von Deutschland, Österreich und der Schweiz mit der deutschen Staatsministerin für Kultur und Medien Monika Grütters in Berlin, bei dem eine Abschlusserklärung veröffentlicht wurde.

Diese Erklärung ist aus Sicht es Österreichischen Musikrats (ÖMR) aktuell durch folgende Forderung zu ergänzen:

Um Veranstaltungen im Musikbereich weiterhin zu ermöglichen, ist für Veranstalter jeglicher Rechtsform Planungssicherheit und für die Beteiligten Musiker_innen die Auszahlung der vereinbarten Gagen sicherzustellen. Daher sollte die von Staatssekretärin Andrea Mayer angekündigte Ausfallsentschädigung (Schutzschirm für die Veranstaltungsbranche) so aufgesetzt werden, dass bei Absage einer geplanten Veranstaltung nicht nur der Veranstalter selbst, sondern auch seine Vertragspartner (Künstler_innen, Techniker_innen etc.) entschädigt werden können.

Nach Auffassung des Österreichischen Musikrats würde ein derartiges Paket das österreichische Musikleben während der bis auf weiteres andauernden Gesundheitskrise am Leben erhalten.

Die gemeinsame Erklärung der drei Musikräte lautet:

  1. Nachhaltige Absicherung für Soloselbstständige:
    Die pandemiebedingte Existenzbedrohung für viele soloselbstständige Kreativschaffende (in Österreich: freischaffende Künstlerinnen und Künstler und in der Schweiz: selbstständige Kreativschaffende) bedarf neben den bereits geschaffenen Hilfen verstärkter Anstrengungen zur nachhaltigen Absicherung der Soloselbstständigen. Solange sich kein grundsätzlicher Wandel in der oftmals prekären Einkommenssituation abzeichnet, bedarf es monatlicher pauschaler Überbrückungshilfen. Die Soloselbstständigen leisten mit ihrer kreativen Arbeit einen unverzichtbaren Beitrag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und unsere Demokratien, deren Arbeit auch im Sinne der Kunstfreiheit ermöglicht und geschützt werden muss.
  2. Amateurmusikszene:
    Um einen massiven Schwund an Amateurmusik-Ensembles zu verhindern, fordert D-A-CH eine Kompensation von Einnahmeverlusten − etwa durch ausgefallene Konzerte − sowie eine Infrastrukturkostenhilfe für den Bereich der Amateurmusik, um eine pandemiegerechte Probenarbeit zu ermöglichen. Dies schließt auch eine finanzielle Unterstützung der meist als Soloselbstständige agierenden Übungsleiterinnen und -leiter ein.
  3. EU-Kulturhaushalt ab 2021:
    D-A-CH appelliert an das EU-Parlament, an seiner mit großer Mehrheit beschlossen Verdopplung der EU-Ausgaben für das Kulturförderprogramm „Creative Europe“ festzuhalten und darauf hinzuwirken, dass der aktuelle Entwurf zum „Mehrjährigen Finanzrahmen“ für 2021 bis 2027 entsprechend angepasst wird. Darüber hinaus appelliert D-A-CH an die Mitgliedsstaaten der EU, für die aus dem Programm Next Generation mit einem Gesamtvolumen von 750 Mrd. Euro je Mitgliedsland vereinbarten Zuweisungen 2% für Ausgaben im Kulturbereich festzulegen.

Im Rahmen der D-A-CH Jahrestagung trafen die Spitzenvertreter der drei nationalen Musikräte zu Gesprächen mit der Kulturstaatsministerin Prof. Monika Grütters, der kulturpolitischen Sprecherin der Fraktion CDU/CSU im Deutschen Bundestag, Elisabeth Motschmann, und dem Schweizer Botschafter Dr. Paul R. Seger am 2. Oktober in Berlin zusammen.

 

Abschlusserkärung der D-A-CH Musikräte 2020 in Berlin (pdf)


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